JÜRGEN HORBER
www.sv-j-horber.de - Häufige Fragen
 
KFZ Sachverständiger
Jürgen Horber
Schlössleweg 6
D-78351 Bodman-Ludwigshafen
 
Fon: +49 (0) 7773/ 920083
Mobil: +49 (0) 172 700 99 50
Fax: +49 (0) 7773/ 920083
 
Email post@sv-j-horber.de


Was ist zu tun nach einem Unfall?

An erster Stelle stehen hier die Sofortmaßnahmen am Unfallort. Nichts ist wichtiger als Leben, Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten. Zur Information und Auffrischung hier ein Onlinekurs des DRK. http://www.drk.de/angebote/erste-hilfe-und-rettung/erste-hilfe-online.html
Halten Sie sich an diese Vorgaben und verständigen Sie gegebenenfalls Rettungsdienst und Polizei.

Bei reinen "Blechschäden" sollten Sie das Unfallgeschehen so gut wie möglich dokumentieren. Aber Achtung: Auch hier hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität.

machen Sie Fotos wenn möglich vom:
-Unfallort
-Position der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall
(wenn möglich und Sicherheit und Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt werden)
-Beschädigungen
-Bremsspuren, ausgetretene Flüssigkeiten etc

notieren Sie:
-Name und Anschrift des Unfallverursachers (Fahrer und Halter)
-Versicherungsdaten
-Fahrzeugtyp, -modell und amtliches Kennzeichen
-Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
-Namen und Adressen von Zeugen
-Telefonnummern der Beteiligten
-Skizze vom Unfallhergang

Idealerweise nutzen Sie dafür den europäischen Unfallbericht (unter Downloads oder hier http://www.sv-j-horber.de/pictures/unfallbericht.pdf )
und vergessen Sie nicht die Unterschriften.

Wozu brauche ich ein Gutachten?

Im Gutachten wird der an Ihrem Fahrzeug entstandene Schaden ermittelt und zur Beweissicherung dokumentiert. Es umfasst eine Reparaturkalkulation, den Wiederbeschaffungswert, den entstandenen Minderwert und den voraussichtlichen Nutzungsausfall bis zur Fertigstellung der Reparatur.
Bei Totalschaden (die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) wird zusätzlich der Restwert ermittelt.
Eine aussagekräftige Fotodokumentation belegt die entstandenen Schäden.
Ein Gutachten ist bei allen nachträglichen Reklamationen und Streitfällen Ihr wichtigstes Beweismittel, denn an teilweise oder ganz reparierten Fahrzeugen läßt sich kaum noch etwas beweisen.

Bewahren Sie das Gutachten auch nach erfolgter Reparatur auf, denn beim Fahrzeugverkauf müssen Sie erfolgte Unfallreparaturen angeben. Mit dem Gutachten können Sie diese konkret belegen und sich vor willkürlichen Einschätzungen schützen.

Wer kommt für die Gutachter und Anwaltskosten auf?

Gutachterkosten und die Kosten für Rechtsbeistand sind nach gängiger Rechtsprechung, bei unverschuldeten Unfällen dem entstandenen Schaden zuzurechnen und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

In allen Fällen mit Personenschaden, bei hohen Schadenssummen, bei Streitigkeiten hinsichtlich der Schuldfrage und wenn mit ausländischen Versicherungen abgerechnet werden muß, empfiehlt es sich dringend einen Rechtsbeistand zu beauftragen.

Wer beauftragt den Sachverständigen?

Als Geschädigter haben Sie im Haftpflichtfall das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu bestellen.
Immer häufiger nimmt die regulierende Versicherung (also die Ihres Unfallgegners) nach erfolgter Schadensmeldung Kontakt zu Ihnen auf und bietet einen Service zur Schadensregulierug (unter den verschiedensten Bezeichnungen) an.
Wenn Sie sich darauf einlassen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, daß Sie einen Teil Ihrer Rechte (so z.B. die Wahl des Sachverständigen) an die Versicherung Ihres Unfallgegners abtreten.
Da Sie ja ohnehin keine Kosten haben sparen Sie damit auch nichts ein und wenn Sie selbst Ihre Werkstatt mit der Reparatur beauftragen geht das genauso schnell wie wenn das jemand von einer Versicherung für Sie tut.
Wenn es nachträglich zu Reklamationen hinsichtlich Qualität und Umfang der erfolgten Reparatur kommt, haben Sie mit einem Sachverständigen Ihrer Wahl alle Beweismittel selbst in der Hand, alles andere kann (wenn nötig) Ihr Anwalt erledigen.

Wie kommen die Preise und Werte im Gutachten zustande?

Die Ersatzteilpreise und Reparaturzeiten entsprechen den Vorgaben des jeweiligen Automobilherstellers und werden durch die Kalkulationssoftware ständig aktualisiert.
Die Verrechnungssätze für Reparatur- und Lackarbeiten entsprechen denen der örtlichen Fachbetriebe oder aber denen der von Ihnen gewählten Werkstatt.

Für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wird Ihr Fahrzeug hinsichtlich Alter, Laufleistung, genauer Typ und Ausstattung, Pflegezustand, Bereifung und zusätzlicher Sonderausstattung genau bestimmt.
Mit all diesen Daten und einem Faktor für regionale Marktunterschiede kann der Wert Ihres Fahrzeuges, mit Hilfe der Datenbanken von DAT/SCHWACKE, sehr genau bestimmt werden.
Hier kann auch unterschieden werden zwischen Brutto, Netto, differenzbesteuerten und steuerneutralen Fahrzeugen.

Oftmals unterscheiden sich die so ermittelten Preise erheblich von den Zeitungs- und Onlineangeboten aber auch von den Angeboten diverser Gebrauchtwagenmärkte.
Bei DAT/SCHWACKE wird sehr viel Aufwand mit Markterhebungen betrieben und Sie können sicher sein: Diese Werte entspringen nicht der Phantasie.

Wann handelt es sich um einen Bagatellschaden?

Bei einer Schadenshöhe bis ca 800€ spricht man von einem Bagatellschaden. Hier wird aus Gründen der Schadensminderungspflicht meist auf ein ausführliches Gutachten verzichtet.
Aber Achtung: Bei den heutigen Fahrzeugen mit ihren grossflächigen Kunststoffverkleidungen ist nicht jeder Schaden sofort erkennbar.
Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Kratzer ausieht kann leicht größere Schäden am Unterbau verbergen.
Bestehen Sie in solchen Fällen auf eine genauere Untersuchung durch z.B. die Demontage der Stoßstangenhülle.

© Jürgen Horber 2009